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Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistungen

  • 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Mike Weis durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
(3) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).
(4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch technischen Gestaltung, zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen, sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

  • 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.
(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist evtl. gegen ein vorher vereinbartes Entgelt möglich.
(7) Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, Social Media etc.)
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

  • 3 Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Satz von 100,00 Euro je angefangene halbe Stunde (Stundensatz 200 Euro).
(4) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% der Auftragssumme einbehalten. Bei sämtlichen anderen Shootings gelten folgende Staffellungen:
• Bei einer Termin Verschiebung 15 bis 29 Tage vor dem Termin fallen keine Kosten an. Sollte der Termin ganz abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% fällig.
• Bei einer Termin Verschiebung 8 bis 14 Tage vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% fällig. Sollte der Termin ganz abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% fällig.
• Bei einer Termin Verschiebung 4 bis 7 Tage vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% fällig. Sollte der Termin ganz abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% fällig.
• Bei einer Termin Verschiebung 1 bis 3 Tage vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% fällig. Sollte der Termin ganz abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% fällig.
• Bei Nichterscheinen zu einem Termin ohne vorherige Absage ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% fällig.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

  • 4 Haftung / Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Mike Weis in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

  • 5 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

  • 6 Widerrufsrecht

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Workshops / Coachings / Gutscheine

  • 1 Teilnahme

Die Teilnahme, sowie An- und Abreise erfolgen auf eigene Kosten. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden. Für Sach- oder Personenschäden während des Workshops oder bei An- und Abreise haftet der Workshop Teilnehmer selbst.

  • 2 Anmeldung / Absage

Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich per Mail an info@mikeweis.de oder über das Kontaktformular zu erfolgen und ist verbindlich. Bei Absage des Workshops durch den Teilnehmer – egal aus welchem Grund – besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. Es wird sich allerdings bemüht, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Bei Nichterscheinen oder Verspätung des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch

  • 3 Bezahlung

Der Gesamtpreis ist bei Buchung (oder nach Rechnungseingang) zu zahlen.

  • 4 Nutzungsrechte der Bilder

Die entstandenen Bilder dürfen von den Teilnehmern ausschließlich unter Angabe aller mitwirkender Dienstleister (werden vorab mitgeteilt) und der eindeutigen und klar ersichtlichen Verlinkung auf www.mikeweis.de als Referenzaufnahmen verwendet werden. In sozialen Netzwerken ist außerdem die Facebook Seite der Veranstalterin (www.facebook.com/mikeweisphotodesign) zu nennen.

  • 5 Ausfall der Veranstaltung

Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.

  • 6 Gutscheine

(1) Alle Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum zwei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig.
Die Einlösung von Gutscheinen muss innerhalb der Gutscheingültigkeit erfolgen.
(2) Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(3) Gutscheine sind nicht übertragbar (In besonderen Ausnahmen ist eine Einigung möglich).
(4) Solange der Gutschein nicht bezahlt ist, hat er keinerlei Verpflichtung für den Fotografen.
(5) Für der Terminierung einer Gutscheineinlösung/ eines Fotoshootings bitte ich um mindestens acht Wochen Vorlaufzeit.
(6) Sollte der Kunde ohne Angaben von Gründen nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, verfällt der Gutschein.
(7) Für den Versand und die Verpackung von Gutscheinen wird eine Pauschale in Höhe von 5,- € erhoben. Für besondere Versandformen, wie z. B. per Express fallen erhöhte Kosten an.

  • 7 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.
(4) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5) Diese AGB gelten ab dem 01.01.2015.